top of page

Kursangebot 2025

Sonderpreis gilt für Mitglieder des Landesgremiums der Versicherungsagenten

Die einzelnen angebotenen Seminare gelten im jeweils angeführten Ausmaß als Weiterbildung i.S.d. gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nach § 123a Abs. 4 VAG bzw. § 137b Abs. 3 GewO. Das Landesgremium der Versicherungsagenten und das WIFI gelten i.S.d.§ 6 Abs. 5 i.V.m. § 7 des Weiterbildungslehrplans des Bundesgremiums der Versicherungsagenten als geeignete unabhängige Bildungsinstitutionen.

bottom of page